darf für Güterumschlag auf Strassen angehalten werden, wenn es unumgänglich ist und die Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmenden möglichst gering gehalten wird. Da für die geplante Kleinbrauerei nur mit ein bis zwei Anlieferungen pro Monat mit insgesamt nicht grossen Gütermengen zu rechnen ist, sind bei strassenverkehrskonformem Verhalten der Beteiligten keine nennenswerten Verkehrsbehinderungen auf der Strasse G.________ zu erwarten. Die Auflage ist daher aufzuheben. Um allfälligen Missverständnissen vorzubeugen sei klargestellt, dass damit nichts über den Güterumschlag von anderen Betrieben und deren Zufahrt über die Strasse G.________ entschieden ist.