b) Die geplante An- und Auslieferung mit dem VW-Transporter im Gebäudeinnern ist nicht nur zweckmässig, sondern steht auch im Einklang mit Art. 19 Abs. 2 ÜV, wonach die Anlieferung auf dem Grundstück zu erfolgen hat. Sofern das Lastwagenverbot auf der Strasse G.________ aufgehoben wird, könnten die Palette (Flaschen und Malz) mit Lastwagen bei der Zufahrt zum Block C2/B angeliefert werden. Das Anhalten für Güterumschlag ist weder nach den ÜV noch nach Strassenverkehrsrecht verboten. Art. 19 ÜV verlangt zwar, dass die Anlieferung auf dem Grundstück zu erfolgen habe. Dies bedeutet aber nicht, dass es verboten wäre, für Güterumschlag auf der Strasse kurzzeitig anzuhalten.