Auch auf der südlichen Seite ist auf diesem Plan ein Spickel Grünfläche vorgesehen. Da Grünflächen nicht als Parkplatz oder zu Lagerzwecken verwendet werden dürfen (vgl. Art. 13 ÜV), würden die Sichtbermen durch solche Flächen vergrössert. Für das Gewerbegebäude und dessen Umgebung hat noch keine Bauabnahme stattgefunden,15 so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Sichtverhältnisse noch verbessert werden. 14 Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV; SR 741.11) 15 Stellungnahme der Gemeinde Unterseen vom 7. Juli 2014 an das Verwaltungsgericht 9 10