Dadurch ist auch bei den bestehenden Ausfahrtsverhältnissen eine sichere Ausfahrt auf die Strasse G.________ möglich. Die derzeit ungenügenden Sichtbermen stehen einer Baubewilligung für die Kleinbrauerei daher nicht entgegen. Zusammenfassend ist auf der Strasse G.________ die Verkehrssicherheit für die Zufahrt zur Kleinbrauerei mit dem VW-Transporter oder Hubstapler gewährleistet.