Ob es sich dabei um einen schweren Motorwagen im Sinne von Art. 10 Abs. 2 VTS13 handelt, der unter das Lastwagenverbot fällt, ist unklar, da noch keine Lieferung erfolgt ist. Solange das Lastwagenverbot auf der Strasse G.________ besteht, muss der Beschwerdegegner dafür sorgen, dass die Anlieferung den strassenverkehrsrechtlichen Bestimmungen entspricht (siehe Erwägung 3), sei es dass die Waren auf kleinere Fahrzeuge oder einen Hubstapler umgeladen werden, sei es indem der Beschwerdegegner vom Lieferanten verlangt, dass nur mit Lastwagen unter 3,5 t geliefert wird.