g) Die geplante Kleinbrauerei wird wenig Güterumschlag haben, der zum grössten Teil mit dem VW-Transporter bewältigt werden kann. Es ist nur mit ein bis zwei grösseren Anlieferungen (4 Palette Flaschen, 1 Palett Malz) pro Monat zu rechnen, was insgesamt immer noch geringe Gütermengen darstellen. Der Beschwerdegegner hat am Augenschein die Vermutung geäussert, dass die Flaschen mit einem Lastwagen geliefert würden, der grösser sei als ein Lieferwagen.12 Ob es sich dabei um einen schweren Motorwagen im Sinne von Art. 10 Abs. 2 VTS13 handelt, der unter das Lastwagenverbot fällt, ist unklar, da noch keine Lieferung erfolgt ist.