f) Die Ausführungen des OIK I überzeugen. Die Gesamtsituation ist heute gekennzeichnet von einer geringen Verkehrsfrequenz, wie auch am Augenschein festgestellt werden konnte. Das betroffene Teilstück der Strasse G.________ ist kurz, gerade und übersichtlich, so dass frühzeitig angehalten werden kann, wenn ein Fahrzeug 7 Strassenverkehrsgesetz des Bundes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) 8 vgl. Protokoll des Augenscheins vom 19. Februar 2015, S. 6, Votum XZ 9 Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS), SN 640 273a, Knoten