namentlich den Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung, sowie den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen (vgl. Art. 32 Abs. 1 SVG7). Erfahrungsgemäss werde auf einer sanierungsbedürftigen Strasse langsamer gefahren. Die Fahrbahnbreite und der Zustand der Strasse erlaubten hier gar kein schnelles Fahren. Vermutlich befahre ein Grossteil der Automobilisten diesen Streckenabschnitt der Strasse G.________ mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h. Die Strasse G.________ sei am südlichen Ende dieses Streckenabschnittes rund 3,50 m und an der schmalsten Stelle etwa 3,15 m breit, so dass keine Kreuzungsmöglichkeiten bestünden. Vorliegend gebe es höchstens auf den Vorplätzen Ausweichmöglichkeiten.