d) Anlässlich des Augenscheins vom 19. Februar 2015 hielt der Vertreter des TBA, OIK I zur Frage der Verkehrssicherheit Folgendes fest: Die Gesamtsituation des Verkehrs in der Gewerbezone F.________ sei durch eine geringe Verkehrsfrequenz gekennzeichnet. Wenn in Spitzenstunden 40 bis 50 Fahrzeuge durch die Strasse G.________ fahren würden, betrage der durchschnittliche tägliche Verkehr DTV schätzungsweise ca. 500 Fahrzeuge. Dies stelle im Vergleich zum DTV von 5'300 Fahrzeugen auf der Seestrasse kein hoher Wert dar und sei unproblematisch für die Verkehrsabläufe.