b) Die Beschwerdeführerinnen rügen, die Zulieferungen und der Güterumschlag auf der Strasse G.________ beeinträchtigten die Verkehrssicherheit und gefährdeten insbesondere die Kinder bei ihren Ausritten sowie die Velofahrer. Der im Gewerbegebiet F.________ regelmässig auf den Strassen stattfindende Güterumschlag führe zu Blockaden. Bei der Zufahrt beim Block B/C2 handle es sich um eine Doppeleinfahrt, welche den Zugang zu 10 Betrieben gewährleisten müsse, so dass dort ein hohes Konfliktpotential bestehe.