Vorliegend wurde im Hinblick auf die Erstellung des Carports gemäss Bauentscheid der Einwohnergemeinde Wileroltigen vom 6. Juli 201211 das gewachsene Terrain um 1,40 Meter abgegraben, und zwar mindestens auf der gesamten gedeckten Grundfläche des Carports (6,35 x 7,15 Meter) und einem 2 Meter breiten und 7,15 Meter langen Streifen entlang der Längsseite des Carports. Massgebend ist demnach das abgegrabene Terrain, d.h. zu messen ist vom Boden des Carports, wie die Vorinstanz richtig erkannt hat. Dass der hier fragliche Gebäudeteil (Geräteschopf) erst nachträglich erstellt wurde, ändert daran nichts: Die Bestimmungen zur Gebäudehöhe sind selbstverständlich auch bei