Die Beschwerdeführenden kritisieren dies als falsch: Das Gemeindebaureglement der Einwohnergemeinde Wileroltigen enthalte gar keine Bestimmungen zum gewachsenen 8 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1). 9 Vom 25. Mai 2011 (BMBV; BSG 721.3). 10 Art. 34 Abs. 2 BMBV. 7 Terrain; es werde daher keine Anpassung an die BMBV erfolgen. Die übergangsrechtliche Regelung komme daher nicht zur Anwendung, sondern die BMBV sei direkt anwendbar.