angefügt werden, so dass im Resultat eine Baute von deutlich grösserem Ausmass entstünde, als ursprünglich bewilligt wurde. Aus entsprechenden Überlegungen muss auch unbeachtlich bleiben, ob das Gebäude optisch als zweiteilig (Carport und Geräteschopf) erscheint; massgebend bleibt, dass Bestandteile für eine künstlichen Baute "nahtlos" aneinandergefügt wurden.