Würde in solchen Fällen, bei denen Bestandteile einer künstlich geschaffenen Baute zeitlich gestaffelt errichtet werden, nicht von einer einheitlichen, erweiterten Baute ausgegangen, sondern jede Erweiterung gesondert und ohne Berücksichtigung der bereits vorhandenen Gebäudeteile betrachtet, so würde der Möglichkeit von Missbräuchen Tür und Tor geöffnet. An eine bestehende Baute könnten in weiteren Schritten jeweils bewilligungsfrei Erweiterungen im Umfang der Masse nach Art. 6 Abs. 1 Bst. a BewD angefügt werden, so dass im Resultat eine Baute von deutlich grösserem Ausmass entstünde, als ursprünglich bewilligt wurde.