6. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. E.________ und F.________ verzichteten auf eine Beteiligung am Verfahren vor der BVE, unter Festhalten an den noch nicht behandelten Einspracherügen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen