5. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 10. Dezember 2014 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheides vom 6. November 2014 und die Erteilung der Baubewilligung. Eventuell sei festzustellen, dass das Bauvorhaben bewilligungsfrei erstellt werden könne; subeventuell sei auf die Wiederherstellung zu verzichten. 3