4. Am 13. September 2013 reichten die Beschwerdeführenden ein Baugesuch für die Erstellung eines Geräteschopfs ein. Gegen dieses erhoben E.________ und F.________ Einsprache. Mit Bauentscheid vom 6. November 2014 erteilte die Gemeinde den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes an. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.