Die Gemeinde Wileroltigen legte die Frage der Bewilligungspflicht dem Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland vor, welches sich in Form eines Amtsberichts äusserte und die Bewilligungspflicht bejahte. Die Gemeinde Wileroltigen verfügte daraufhin am 20. August 2013, unter Beilage des Amtsberichts des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland, die Wiederherstellung, d.h. die vollständige Entfernung des Gartenhauses auf dem Carport, und räumte den Beschwerdeführenden gleichzeitig Frist ein zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuches.