3. Mit baupolizeilicher Anzeige vom 12. Februar 2013 wiesen E.________ und F.________ die Gemeinde Wileroltigen darauf hin, dass auf dem Carport ein Gartenhaus errichtet worden sei, das ihres Erachtens baubewilligungspflichtig sei. Die Gemeinde Wileroltigen legte die Frage der Bewilligungspflicht dem Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland vor, welches sich in Form eines Amtsberichts äusserte und die Bewilligungspflicht bejahte.