2. Am 8. Juni 2012 reichten die Beschwerdeführenden erneut ein Baugesuch für einen Carport ein. Der Geräteschopf, der nach dem ursprünglichen Baugesuch auf dem Dach des Carports zu liegen gekommen wäre, war darin nicht mehr vorgesehen. Die Gemeinde Wileroltigen erteilte dafür am 6. Juli 2012 die Baubewilligung; es waren keine Einsprachen erhoben worden. Auf dem Formular "Selbstdeklaration Baukontrolle 1", welches der Beschwerdeführer 1 mit Datum vom 6. Dezember 2012 bei der Gemeinde Wileroltigen einreichte, vermerkte er u.a.: "Auf den Carport stellen wir ein bewilligungsfreies Gartenhaus. Länge: 4.20m. Breite: 2.30m. Höhe: 2.30m".