1. Die Beschwerdeführenden reichten am 28. Februar 2011 bei der Gemeinde Wileroltigen ein Baugesuch ein für einen Autounterstand (Carport) mit Geräteschopf auf Parzelle Wileroltigen Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt in der Ländlichen Dorfzone (LD). Gegen das Bauvorhaben erhoben die Nachbarn E.________ und F.________ Einsprache. Im Nachgang zu einer Einspracheverhandlung zogen die Beschwerdeführenden ihr Baugesuch zurück; dieses wurde von der Gemeinde Wileroltigen am 27. September 2011 abgeschrieben und von der Geschäftsliste gestrichen. 2