1. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Frutigen-Niedersimmental vom 14. November 2014 sowie die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung vom 15. Juli 2014 werden aufgehoben. Dem Baugesuch vom 29. August 2013 mit Projektänderung vom 24. Juni 2014 wird der Bauabschlag erteilt.