dass die bestehenden Werkleitungen in der Siedlung L. dringend sanierungsbedürftig sind. Nach Angaben der Gemeinde ist die Kanalisationsleitung defekt und die Trinkwasserqualität mangelhaft. Ausserdem weist die Strasse in Bezug auf den Strassenbelag und die Entwässerung Mängel auf.34 Im Werkleitungsplan der Beschwerdegegner sind die Kanalisationsleitungen im Bereich der Parzellen Nr. Q.________ und O.________ als "zerstört" eingetragen.35 Die Sanierung ist demnach auch aus Gewässerschutzgründen dringlich.