Im Entwicklungskonzept zur Einzonung hielt die Ecoptima fest, das neue Gebiet L. Nord könne nur durch die Quartierstrasse (wohl Strasse L.) erschlossen werden, zu den Erschliessungsleitungen äusserte sich der Bericht aber nicht.32 Soweit bekannt, wurde kein weiteres Erschliessungskonzept mehr erarbeitet. Die Gemeinde hat die Erschliessungsplanung mit Infrastrukturvertrag den Beschwerdegegnern überlassen und festgehalten, dass es ihre Sache sei, die erforderlichen Mitbenutzungs- bzw. Durchleitungsrechte durch andere Grundstücke zu erwerben.