Es trifft auch nicht zu, dass die Leitungsführung durch die Landwirtschaftszone anlässlich der Einzonung festgelegt wurde. Im Erläuterungsbericht zur Revision der Ortsplanung heisst es, dass ein Erschliessungsprogramm auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung der Ortsplanungsrevision erarbeitet werde. Für alle grösseren Einzonungen, die den Ausbau von Erschliessungsanlagen erforderten, seien Verträge vorgesehen.31