nicht. Die Leitungen könnten ebenso gut durch die Siedlung geführt werden, sei es durch Anschlüsse an bestehende Werkleitungen oder durch Einziehen von neuen Leitungen in der Strasse L. Dass dafür privatrechtliche Vereinbarungen erforderlich sind bzw. die Leitungskapazität bei der Kanalisation vergrössert werden muss, steht dem nicht entgegen. Die Erschliessung weiterer Grundstücke bringt es oft mit sich, dass die Kapazität von bestehenden Erschliessungsanlagen vergrössert werden muss. Es trifft auch nicht zu, dass die Leitungsführung durch die Landwirtschaftszone anlässlich der Einzonung festgelegt wurde.