Das Regierungsstatthalteramt macht ebenfalls geltend, für die Ver- und Entsorgungsleitungen in der Landwirtschaftszone bestehe keine Alternative. Da die Bauzone L. gleichsam eine Insel mitten in der Landwirtschaftszone sei, würden Ver- und Entsorgungsleitungen zwingend durch die Landwirtschaftszone führen, unabhängig davon welche Leitungsführung gewählt werde.