Es kann weder auf die subjektiven Vorstellungen und Wünsche von einzelnen noch auf die persönliche Zweckmässigkeit ankommen. Angesichts der vom RPG bezweckten Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet stellt die Gerichtspraxis an die Voraussetzungen der Standortgebundenheit generell strenge Anforderungen.28 c) Die Beschwerdegegner haben ihr Gesuch um eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG damit begründet, dass die Kapazitäten der bestehenden Erschliessungsleitungen im L. nicht genügen würden. Ausserdem seien die vorgesehenen 27 Baureglement 2012 der Gemischten Gemeinde Diemtigen