a) Die leitungsmässige Erschliessung soll ab der Höhenkote von ca. 865 m ü.M. entlang der nordöstlichen Siedlungsgrenze des Quartiers L. in der Landwirtschaftszone verlaufen. Dieses unbebaute Gebiet zwischen dem alten Ortskern von Diemtigen und dem L. ist im Zonenplan als Freihaltekorridor eingetragen, der im Interesse des Ortsbildschutzes 26 Vorakten der Gemeinde, pag. 72 ff. 13