Nr. P.________ dem Grundeigentümer der Parzelle Nr. G.________ für die auf der Parzelle Nr. P.________ erstellte Strasse sowie für einen drei Meter breiten Weg von dieser Erschliessungsstrasse zu den Grundstücken Nr. G.________, R.________ und S.________ ein dingliches Wegrecht ein. Die Parteien vereinbarten, dass das Wegrecht im Falle einer späteren Parzellierung der Grundstücke des Herrn C.________ auf die neuen Parzellen übertragen werden dürfe.26 Aus dem Grundstückinformationssystem GRUDIS geht hervor, dass dieses Wegrecht lediglich auf die Strassenparzelle Nr. H.________ übertragen wurde, die im Grundbuch zurzeit als Anmerkungsgrundstück für die neuen Baugrundstücke eingetragen ist.