d) Nach unwidersprochenen Angaben der Gemeinde wurde die Strasse L.________ in den 1960-er Jahren als Privatstrasse erbaut und von der Gemeinde nie übernommen. Die Strasse ist keine eigene Strassenparzelle, sondern verläuft auch heute noch über Privatgrundstücke. Im vorliegend betroffenen Streckenabschnitt sind es die Parzellen Nr. P.________, K.________, O.________ und Q.________. Alle Beteiligten gehen davon aus, dass es sich um eine Privatstrasse handelt.