_ unterzeichnete Plan "Bereinigung der Sichtverhältnisse" vom 19. September 2014 ist Teil des vorliegenden Bauvorhabens, so dass die Massnahmen spätestens zusammen mit dessen Erstellung umgesetzt werden müssen. Da die Sichtverhältnisse bereits heute ungenügend sind, könnte die Gemeinde als Baupolizeibehörde die Schnittmassnahmen bzw. Entfernung der Pflanzen, die über 60 cm hoch sind, schon früher verlangen.