Im Protokoll des Augenscheins der Gemeinde, an dem auch zwei Vertreter des OIK I teilnahmen, wurde festgehalten, auf der rechten Seite (aufwärts) genüge die Sicht den gesetzlichen Anforderungen. Links (abwärts) sei der bestehende Lebhag soweit zu entfernen, dass folgende Sichtberme entstehe: 3 m hinter dem Fahrbahnrand müsse bei einer Tempobeschränkung auf 30 km/h eine Distanz von 40 m (gemessen in der Strassenmitte) überblickbar sein. Objekte und Gewächse innerhalb der Sichtberme dürften 60 cm Höhe nicht übersteigen. Der Vortrittsentzug der Einfahrt in die Dorfstrasse sei bestehen zu lassen und die entsprechende Markierung anzubringen.