In Bezug auf die Verkehrssicherheit hielt der OIK I fest, die Strasse sei übersichtlich und über eine genügend lange Strecke überblickbar, so dass Kreuzungsmanöver unter Zuhilfenahme von privaten Vorplätzen problemlos möglich seien. Der OIK I gehe davon aus, dass auch mit dem zu erwartenden Mehrverkehr bei Begegnungsfällen nur selten Rückwärtsfahrten notwendig seien. Die Verkehrssicherheit sei trotz der Steigung von 16% auch mit dem zu erwartenden Mehrverkehr gewährleistet. 5 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) 6 Oberingenieurkreis I, Fachbericht Erschliessung vom 4. Juli 2014, Vorakten des Regierungsstatthalteramtes