b) Die Zufahrt zur neuen Überbauung soll nach der Basiserschliessung (Diemtigen Gbbl. Nr. M.________) auf einer Strecke von rund 42 m über den unteren Teil der Strasse L.________ erfolgen. Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sichergestellt ist, dass das Baugrundstück auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Baus oder der Anlage, wenn nötig bereits bei Baubeginn, genügend erschlossen sein wird. Die strassenmässige Erschliessung ist genügend, wenn die Zufahrtsstrasse hinreichend nahe an Bauten und Anlagen heranführt und diese für Feuerwehr und Sanität gut erreichbar sind. Die Erschliessungsanlagen müssen den Beanspruchungen gewachsen sein, die sich aus der