Gesamtbauentscheid wurde die Ausnahmebewilligung des AGR vom 15. Juli 2014 für das Bauen ausserhalb der Bauzone gemäss Art. 24 RPG eröffnet. Bauentscheide und Ausnahmeentscheide nach Art. 24 bis 24d und 37a RPG können innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVE angefochten werden (Art. 40 BauG4 und Art. 84 Abs. 4 BauG). Die BVE ist somit zur Beurteilung der Beschwerde zuständig.