4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegner beantragen mit Eingabe vom 23. Dezember 2014, die Beschwerde sei abzuweisen und der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Die Gemischte Gemeinde Diemtigen und das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental beantragen mit Eingaben vom 5. Januar 2015 resp. 13. Januar 2015, die Beschwerde sei abzuweisen.