2. Im Verfahren vor dem Regierungsstatthalteramt reichten die Beschwerdegegner ein Ausnahmegesuch nach Art. 24 RPG1 sowie eine Projektänderung ein. Mit Gesamtentscheid vom 14. November 2014 erteilte das Regierungsstatthalteramt Frutigen- Niedersimmental die Baubewilligung und eröffnete gleichzeitig die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) über die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG.