Die Erschliessungsleitungen sollen nordöstlich des bebauten Gebietes über die Landwirtschaftszone im Freihaltekorridor verlaufen. Gegen das Bauvorhaben erhoben nebst anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Bauentscheid vom 6. Januar 2014 wies die Gemeinde Diemtigen ihre Einsprache ab und erteilte die Baubewilligung. Die BVE hiess die dagegen erhobene Beschwerde mit Entscheid vom 17. April 2014 gut, hob den Bauentscheid der Gemischten Gemeinde Diemtigen auf und überwies die Sache zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental zur Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens.