1. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2012 zonte die Gemeinde im Gebiet L. die Parzelle Diemtigen Gbbl. Nr. G.________ von der Landwirtschaftszone teilweise in die Wohnzone W2 ein. Der eingezonte Teil der Parzelle Nr. G.________ wurde inzwischen in eine Strassenparzelle (Diemtigen Gbbl. Nr. H.________) sowie zehn Bauparzellen für Wohnhäuser aufgeteilt (Parzellen Nr. I.________ bis J.________). Mit Infrastrukturvertrag vom 5./7. April 2011 ermächtigte die Gemeinde die Beschwerdegegner, die Erschliessung selber zu projektieren und zu bauen.