e) Im Übrigen wird der Gesamtentscheid der Gemeinde Worb vom 6. November 2014 bestätigt und die Beschwerde vom 8. Dezember 2014 abgewiesen. 2. a) Den Beschwerdeführenden wird ein Verfahrenskostenanteil von Fr. 1'400.00 zur Bezahlung auferlegt. b) Den Beschwerdegegnern wird ein Verfahrenskostenanteil von Fr. 400.00 zur Bezahlung auferlegt. c) Ein Verfahrenskostenanteil von Fr. 200.00 trägt der Kanton Bern. Die Beschwerdeführenden und die Beschwerdegegner haften je solidarisch für ihre Kostenanteile. Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.