b) Für das Vordach in Lichtbaukonstruktion auf der Ostseite beim Zugang, den Autoabstellplatz (inkl. Vordach) nordöstlich an die Garage angrenzend und den Autoabstellplatz auf der Ostseite parallel zum H.________weg (alle im Strassenabstand ohne Ausnahmebewilligung) wird der Bauabschlag erteilt. c) Der Klarheit halber wird die Auflage in Ziffer 1.1 (dritter Gedankenstrich) des Gesamtentscheids der Gemeinde Worb vom 6. November 2014 aufgehoben.