Nach den Akten haben die Beschwerdeführenden bei der Vorinstanz kein Ausnahmegesuch für das Unterschreiten des Strassenabstands beantragt. Ohne Ausnahmegesuch und Ausnahmebewilligung können diese Bauteile (Vordachkonstruktion auf der Ostseite, gedeckter Autoabstellplatz auf der Nordostseite und Autoabstellplatz parallel zum H.________weg) nicht bewilligt werden. Dafür wird der Bauabschlag erteilt. In diesem Punkt wird die Beschwerde gutgeheissen.