e) Gemäss dem Projektplan "Querschnitt A" mit rev. Datum vom 5. Januar 2015 im Massstab 1:100 ragt die Vordachkonstruktion beim Zugang auf der Ostseite 1 m in den Strassenabstand. Auch der gedeckte Autoabstellplatz auf der Nordostseite und der Autoabstellplatz parallel zum H.________weg liegen offensichtlich im Strassenabstand. Für das Unterschreiten des Strassenabstands ist nach Art. 81 Abs. 2 SG eine Ausnahmebewilligung nötig. Diese muss publiziert werden.46 Nach den Akten haben die Beschwerdeführenden bei der Vorinstanz kein Ausnahmegesuch für das Unterschreiten des Strassenabstands beantragt.