Gemäss den Fassadenplänen betragen die Gebäudehöhen in der Südfassade, gemessen bis zur Oberkante der geschlossenen Brüstung des Flachdachs (ohne Attikageschoss), 5.72 m und in der Nordfassade 5.80 m. In der Ostfassade beträgt die Höhe gemäss Querschnittplan A, gemessen bis zur Oberkante des Flachdachs des Attikageschosses, 6.69 m. Die zulässige Gebäudehöhe von 7.00 m ist in diesen Fassaden ebenfalls deutlich eingehalten. Die Beschwerde ist in diesem Punkt offensichtlich unbegründet. 28 11. Strassenabstand