Nach dem Projektplan "Querschnitt A" mit rev. Datum vom 5. Januar 2015 im Massstab 1:100 fällt das ursprüngliche Terrain innerhalb des Grundrisses des geplanten Neubaus von der Ostseite in Richtung Westen um ca. 2.00 m. Der umstrittene Neubau ist, gemessen aus dem Projektplan "Querschnitt A" rev. Datum vom 5. Januar 2015 im Massstab 1:100, ca. 9.30 m breit. Die Neigung des ursprünglichen Terrains innerhalb des Gebäudegrundrisses beträgt somit in der Falllinie gemessen ca. 21 Prozent ([2.00 m / 9.30 m] x 100). Für die talseitige Fassade des Bauvorhabens, d.h. die Westseite, kann somit eine Mehrhöhe von 1.00 m gemäss Art.