Der Verlauf des ursprünglichen Terrains von 1965 wurde vorliegend korrekt in die Projektpläne (Querschnitt A und Fassadenplänen) übertragen. Dieser Terrainverlauf ist plausibel und nachvollziehbar, liegt doch das bestehende Wohnhaus genau auf einer Höhenlinie, wie auf der elektronischen Karte der Geoinformationsplattform der Schweizerischen Eidgenossenschaft ersichtlich ist.45 Aus den angrenzenden Höhenlinien kann zudem geschlossen werden, dass der Hang in Richtung Westen gleichmässig fällt und in Richtung Osten gleichmässig ansteigt. Entsprechend wurde der Verlauf des gewachsenen Terrains von 1965 in den Projektplänen sachlich überzeugend dargestellt.