a) Die Vorinstanz führte im angefochtenen Entscheid aus, gemäss ihrer Prüfung sei die Grünflächenziffer eingehalten. Es sei zu beachten, dass wasserdurchlässige Abstellplätze und begrünte Dächer zu 50 Prozent angerechnet werden könnten. Nach dem Baugesuchsformular 1.0 werde das Dach des Attikageschosses extensiv begrünt und die Parkplatzflächen sowie die Grundstückzufahrt würden mit sickerfähigen Belägen ausgeführt.