Dadurch wird es bergseitig als zweigeschossiges Gebäude wahrgenommen, wie dies auf dem Ost-Fassadenplan gut ersichtlich ist. Gemäss dem Umgebungsgestaltungsplan ist im westlichen Teil der Bauparzelle zudem eine zusammenhängende Rasenfläche vorgesehen. An den Parzellengrenzen (nord-, süd- und westseitig) ist ausserdem geplant, Bäume und Sträucher zu pflanzen. Schliesslich reicht auf der Ostseite ein Grünstreifen bis in den Strassenraum. Damit kann in Bezug auf die Umgebung eine gute Gesamtwirkung erreicht werden. Der kommunalen Gestaltungsvorschrift von Art. 12 GBR wird somit Rechnung getragen.