e) Vorliegend erweist sich die Würdigung des Vorhabens durch die Gemeinde als plausibel und nachvollziehbar. Mitte der 60-er Jahre wurde auf der Bauparzelle ein Einfamilienhaus mit Satteldach gebaut. Nun ist geplant, das bestehende Einfamilienhaus abzubrechen und an dessen Stelle ein modernes Einfamilienhaus mit Flachdach und Attikageschoss zu errichten. Gemäss Baugesuch soll an den Fassaden ein Verputz in hellgrauer Farbe angebracht werden.36 Die Gebäude im fraglichen Wohnquartier weisen nicht nur unterschiedliche Grundrisse auf, sie unterscheiden sich auch hinsichtlich Volumetrie, Form, Farbe und Dachgestaltung stark.37 Eine einheitliche Gebäudetypologie besteht offensichtlich nicht.